Zur Sicherstellung des notwendigen Schallschutzes eines Gebäudes müssen sowohl Planung als auch Ausführung eng zusammenarbeiten.
Für eine optimale und wirtschaftliche Sanierungsplanung ist eine Bestandsanalyse unerlässlich. Der Schallschutz von bestehenden Konstruktionen lässt sich in der Regel nur mit bauakustischen Messungen richtig erfassen.

Die Schallschutzprüfstelle führt bauakustische Messungen des Luft- und Trittschallschutzes von Bauteilen, raumakustische Messungen der Nachhallzeit und Schallimissionsmessungen im Freien und in Räumen durch.
Die Schallschutzprüfstelle führt Messungen der Erschütterungen im Bauwesen gemäß DIN 4150 durch.
